Ankündigungen

Rauchgase

Rauchgase

In Schönau a.d. Brend im Bereich Sonnenstraße und Umgebung kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.

Bitte begeben Sie sich im betroffenen Bereich sofort in geschlossene Räume. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab. Lassen Sie das Radio eingeschaltet und achten Sie auf Durchsagen.

Achten Sie auch auf Meldungen unter https://warnung.bund.de/ bzw. der NINA-App.

Informieren Sie bei Bedarf auch Ihre Nachbarn.

Sollten uns neue Erkenntnisse vorliegen, werden wir an dieser Stelle ggf. erneut Informieren.

Entwarnung!

Die gemeldete Gefahr im Bereich 97659 Schönau a.d. Brend besteht nicht mehr.

Bitte beachte die weiteren Meldungen! 

Geruchsbelästigung

Durch einen Wald- / Flächenbrand kann es im Bereich 97659 Schönau a.d. Brend / Burgwallbach zu einer Geruchsbelästigung kommen.

Es besteht keine akute Gesundheitsgefahr.

Sollten uns neue Erkenntnisse vorliegen, werden wir an dieser Stelle erneut informieren.

WARNUNG! HOHE BIS SEHR HOHE WALD- UND FLÄCHENBRANDGEFAHR!!!

Hohe Waldbrandgefahr in Unterfranken!

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit herrscht in weiten Teilen Unterfrankens aktuell eine hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr. Die Regierung von Unterfranken bittet daher die Bevölkerung, folgende Hinweise zu beachten:

Hinweise zur Vermeidung von Bränden:

  • In den Wäldern gilt Rauchverbot vom 1. März bis zum 31. Oktober.
  • Werfen Sie beim Auto- und Bahnfahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
  • Machen Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 Meter) kein offenes Feuer. Bei offenen Feuerstätten sind die von ihnen ausgehenden Gefahren besonders zu berücksichtigen; von leicht entzündbaren Stoffen müssen offene Feuerstätten mindestens 100 Meter entfernt sein.
  • Geschlossene Feuerstätten im Freien müssen von brennbaren Stoffen und Gebäuden mindestens 5 Meter, von leicht entzündlichen Stoffen mindestens 25 Meter entfernt sein.
  • Bei starkem Wind dürfen Feuerstätten nicht benutzt werden.
  • Bei Verlassen der Feuerstelle müssen Feuer und Glut vollkommen erloschen sein.
  • Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
  • Den Waldbesitzern wird dringend abgeraten, die Rinde und Gipfel von Borkenkäfer befallenen Hölzern zu verbrennen. Es wird empfohlen, das Restholz zu häckseln und aufgrund der hohen Nachfrage in Heizwerken zu verwenden.

Rechtliche Grundlagen:

Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Feuer finden sich im Waldgesetz für Bayern (BayWaldG), im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) und in der Landesverordnung zur Verhütung von Bränden (VVB). Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Zudem müssen Brandverursacher mit beträchtlichen Schadensersatzforderungen und gegebenenfalls auch Strafverfahren rechnen.

Nützliche Links:

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