Ankündigungen

Einsatz in benachbarte Gemeinde

Die FF-Schönau wurde zu einem Einsatz in einer benachbarten Gemeinde alarmiert.
Für Schönau a.d. Brend besteht keine Gefahr. 

Entwarnung!

Entwarnung!

Die gemeldete Gefahr im Bereich 97659 Schönau a.d. Brend / Burgwallbach besteht nicht mehr.

Geruchsbelästigung (Wald- Flächenbrand)

Geruchsbelästigung (Wald- / Flächenbrand)

Durch ein Wald- / Flächenbrand kommt es im Bereich 97659 Schönau a.d. Brend / Burgwallbach zu einer Geruchsbelästigung.

Es besteht keine akute Gesundheitsgefahr.

Schließen Sie ggf. Fenster und Türen. Schalten Sie ggf. die Lüftungs- und Klimaanlagen ab.

Ermöglichen Sie den Einsatzkräften ungehinderten Zugang zum Einsatzgebiet!

Meiden Sie das betroffene Gebiet.

Sollten Sie an Kreuzungen / Wegegabelungen vermeintlich umgefallenen Verkehrsleitkegel liegen sehen, so lassen sie diese bitte liegen. Diese zeigen weiteren Einsatzkräften den Weg.

Sollten uns neue Erkenntnisse vorliegen, werden wir an dieser Stelle erneut informieren.

ALARMIERUNG IN BENACHBARTE GEMEINDE

Alarmierung in benachbarte Gemeinde

Die FF-Schönau wurde zu einem Einsatz (Einsatzübung) in einer benachbarten Gemeinde alarmiert.
Für Schönau a.d. Brend besteht zur Zeit keine Gefahr.

Falls es zu weiteren Lageentwicklung kommt, werden wir an dieser Stelle Informieren.

Entwarnung!

Entwarnung!

Die gemeldete Gefahr im Bereich 97659 Schönau a.d. Brend / Burgwallbach besteht nicht mehr.

Ladesweiter Warntag

Ladesweiter Warntag

Am Do. 14.03.2024 11:00 Uhr findet der jährliche landesweite Warntag statt. An diesem Aktionstag erproben einige Länder sowie die teilnehmenden Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Übung ihre Warnmittel.

Für Rhön-Grabfeld erfolgt lediglich die Alarmierung durch die Landesregierung über das MoWaS (NINA, Katwarn, Biwab und Cell-Broadcast). Test der Sieren erfolgt nicht, da diese jeden ersten Samstag im Monat getestet werden. 

Weitere Informationen unter: https://www.innenministerium.bayern.de/sus/katastrophenschutz/warnungundinformation/sirenenundlautsprecher/index.php

Es besteht keine Gefahr!

Entwarnung!

Entwarnung!

Die gemeldete Gefahr (Feuerwehrübung) im Bereich 97659 Schönau a.d. Brend besteht nicht mehr. 

Feuerwehrübung

In 97659 Schönau a.d. Brend findet gerade eine Feuerwehrübung statt.

Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.

Informieren Sie sich über die Bedeutung der Sirenensignale unter: https://www.ff-schoenau.de/warnungen/sirene/

Bundesweiter Warntag 2023 am Do. 14.09.2023 11:00 Uhr
WARNUNG! HOHE BIS SEHR HOHE WALD- UND FLÄCHENBRANDGEFAHR!!!

Hohe Waldbrandgefahr in Unterfranken!

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit herrscht in weiten Teilen Unterfrankens aktuell eine hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr. Die Regierung von Unterfranken bittet daher die Bevölkerung, folgende Hinweise zu beachten:

Hinweise zur Vermeidung von Bränden:

  • In den Wäldern gilt Rauchverbot vom 1. März bis zum 31. Oktober.
  • Werfen Sie beim Auto- und Bahnfahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
  • Machen Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 Meter) kein offenes Feuer. Bei offenen Feuerstätten sind die von ihnen ausgehenden Gefahren besonders zu berücksichtigen; von leicht entzündbaren Stoffen müssen offene Feuerstätten mindestens 100 Meter entfernt sein.
  • Geschlossene Feuerstätten im Freien müssen von brennbaren Stoffen und Gebäuden mindestens 5 Meter, von leicht entzündlichen Stoffen mindestens 25 Meter entfernt sein.
  • Bei starkem Wind dürfen Feuerstätten nicht benutzt werden.
  • Bei Verlassen der Feuerstelle müssen Feuer und Glut vollkommen erloschen sein.
  • Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
  • Den Waldbesitzern wird dringend abgeraten, die Rinde und Gipfel von Borkenkäfer befallenen Hölzern zu verbrennen. Es wird empfohlen, das Restholz zu häckseln und aufgrund der hohen Nachfrage in Heizwerken zu verwenden.

Rechtliche Grundlagen:

Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Feuer finden sich im Waldgesetz für Bayern (BayWaldG), im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) und in der Landesverordnung zur Verhütung von Bränden (VVB). Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Zudem müssen Brandverursacher mit beträchtlichen Schadensersatzforderungen und gegebenenfalls auch Strafverfahren rechnen.

Nützliche Links:

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