Ankündigungen

Entwarnung!

Entwarnung!

Die gemeldete Gefahr im Bereich 97659 Schönau a.d. Brend / Burgwallbach besteht nicht mehr.

Ladesweiter Warntag

Ladesweiter Warntag

Am Do. 14.03.2024 11:00 Uhr findet der jährliche landesweite Warntag statt. An diesem Aktionstag erproben einige Länder sowie die teilnehmenden Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Übung ihre Warnmittel.

Für Rhön-Grabfeld erfolgt lediglich die Alarmierung durch die Landesregierung über das MoWaS (NINA, Katwarn, Biwab und Cell-Broadcast). Test der Sieren erfolgt nicht, da diese jeden ersten Samstag im Monat getestet werden. 

Weitere Informationen unter: https://www.innenministerium.bayern.de/sus/katastrophenschutz/warnungundinformation/sirenenundlautsprecher/index.php

Es besteht keine Gefahr!

Entwarnung!

Entwarnung!

Die gemeldete Gefahr (Feuerwehrübung) im Bereich 97659 Schönau a.d. Brend besteht nicht mehr. 

Feuerwehrübung

In 97659 Schönau a.d. Brend findet gerade eine Feuerwehrübung statt.

Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.

Informieren Sie sich über die Bedeutung der Sirenensignale unter: https://www.ff-schoenau.de/warnungen/sirene/

Bundesweiter Warntag 2023 am Do. 14.09.2023 11:00 Uhr
WARNUNG! HOHE BIS SEHR HOHE WALD- UND FLÄCHENBRANDGEFAHR!!!

Hohe Waldbrandgefahr in Unterfranken!

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit herrscht in weiten Teilen Unterfrankens aktuell eine hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr. Die Regierung von Unterfranken bittet daher die Bevölkerung, folgende Hinweise zu beachten:

Hinweise zur Vermeidung von Bränden:

  • In den Wäldern gilt Rauchverbot vom 1. März bis zum 31. Oktober.
  • Werfen Sie beim Auto- und Bahnfahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
  • Machen Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 Meter) kein offenes Feuer. Bei offenen Feuerstätten sind die von ihnen ausgehenden Gefahren besonders zu berücksichtigen; von leicht entzündbaren Stoffen müssen offene Feuerstätten mindestens 100 Meter entfernt sein.
  • Geschlossene Feuerstätten im Freien müssen von brennbaren Stoffen und Gebäuden mindestens 5 Meter, von leicht entzündlichen Stoffen mindestens 25 Meter entfernt sein.
  • Bei starkem Wind dürfen Feuerstätten nicht benutzt werden.
  • Bei Verlassen der Feuerstelle müssen Feuer und Glut vollkommen erloschen sein.
  • Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
  • Den Waldbesitzern wird dringend abgeraten, die Rinde und Gipfel von Borkenkäfer befallenen Hölzern zu verbrennen. Es wird empfohlen, das Restholz zu häckseln und aufgrund der hohen Nachfrage in Heizwerken zu verwenden.

Rechtliche Grundlagen:

Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Feuer finden sich im Waldgesetz für Bayern (BayWaldG), im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) und in der Landesverordnung zur Verhütung von Bränden (VVB). Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Zudem müssen Brandverursacher mit beträchtlichen Schadensersatzforderungen und gegebenenfalls auch Strafverfahren rechnen.

Nützliche Links:

Entwarnung!

Die gemeldete Gefahr im Bereich 97659 Schönau a.d. Brend und Wegfurt besteht nicht mehr.

Rauchgase

Rauchgase

In Wegfurt bzw. Schönau a.d. Brend kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.

Bitte begeben Sie sich im betroffenen Bereich sofort in geschlossene Räume. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab. Lassen Sie das Radio eingeschaltet und achten Sie auf Durchsagen.

Achten Sie auch auf Meldungen unter https://warnung.bund.de/ bzw. der NINA-App.

Informieren Sie bei Bedarf auch Ihre Nachbarn.

Sollten uns neue Erkenntnisse vorliegen, werden wir an dieser Stelle ggf. erneut Informieren.

Ladesweiter Warntag am 09.03.2023 11:00 Uhr

Ladesweiter Warntag

Am 9. März 2023 findet in Bayern der landesweit einheitliche Probealarm statt. Neben den vorhandenen Sirenen der Gemeinden und Kreisverwaltungsbehörden werden auch andere Warnmittel, z. B. Warn-Apps, erprobt. Der Probealarm dient dazu, die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen und die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Warnsysteme zu überprüfen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wird gegen 11:00 Uhr zentral für ganz Bayern die an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angeschlossenen Warnmittel und Warnmultiplikatoren auslösen (dies umfasst insbesondere Cell Broadcast sowie die Warn-Apps NINA, KATWARN und BIWAPP). Parallel hierzu können kommunale Stellen zeitgleich die in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen, nicht direkt an MoWaS angeschlossenen Warnmittel manuell auslösen (z. B. Lautsprecherdurchsagen, Verwaltungs-Websites, Behörden-Hotlines, Sirenen).

Weitere Informationen, insbesondere zu den teilnehmenden Kreisverwaltungsbehörden und Kommunen, sind hier abrufbar.

Quelle: https://www.stmi.bayern.de/sus/katastrophenschutz/warnungundinformation/sirenenundlautsprecher/index.php

HINWEIS:
Rhön-Grabfeld nimmt nicht an dem Warntag teil. Es werden lediglich die vom Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (Bayernweite Auslösung von Warn-Apps und Cell-Broadcast über das Modulare Warnsystem MoWaS) im Landkreis ausgelöst.

Anmerkung:
Jeden ersten Samstag im Monat werden im Landkreis Rhön-Grabfeld gegen 11:00 Uhr die Sirenen mit dem Signal zur Alarmierung der Feuerwehr zum testen ausgelöst.

Entwarnung!

Die gemeldete Gefahr im Bereich 97659 Schönau a.d. Brend besteht nicht mehr.

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