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Feuerlöschwesen vor der Gründung der Feuerwehr

Feuerlöschwesen vor der Gründung der Feuerwehr

Vorschriften über Brandverhütung und Instruktionen für Brandbekämpfung gab es schon im
19. Jahrhundert. Die ersten Aufzeichnungen darüber konnte man aus dem Gemeinde-
protokollbuch im Jahre 1839 entnehmen. Am 16. Februar 1839 nachts auf 1 Uhr brach
in Schönau in der "Gasse ein Brand, in der Scheune Haus Nr. 12 des Andreas Schuhmann
jun., der zur Zeit Gemeindepfleger war, aus. Die zwei Nebenscheunen branden gleichfalls
mit ab. Die untere gehörte Paulus Griebel und die obere Johann Ad. Stäblein. Das Wohnhaus
Nr. 12 wurde ruiniert und nicht wieder aufgebaut.
Da beschloss die Gemeindeverwaltung, angespornt durch diesen Brand die Anschaffung einer
Feuerspritze, einer primitiven handbetriebenen Saug- und Druckspritze (zur damaligen Zeit ein
großer Fortschritt) um so effektiver Brände zu bekämpfen.
Eine Akte aus dem Jahre 1857 vom Landgericht Bischofsheim, enthält eine Feuerverordnung.
Darin liest man z. B. : Jedermann ist verpflichtet bei ausgebrochenem Brand durch Mithilfe zur
Löschung beizutragen. Bei Neubauten dürfen Häuser nicht durchaus aus Holz gebaut werden
und anschließemde Gebäude sind durch eine Feuermauer zu scheiden.
Giebel des Hauses aufzurichten ist. Ferner soll sich jede Gemeinde eine Feuerspritze
anschaffen. Es folgten dann noch weitere Präventivmaßnahmen. Bereits seit dem Jahre
1836 wurde durch den Kaminkehrermeister von Bischofsheim in unseren Dörfern alljährlich
eine Feuerbeschau abgehalten.
Die Feuerschutzkommission, die später zweimal im Jahr erschien, stellte Mängel fest und
meldete sie dem zuständigem Amt. 1875, lt. Eintragung, unterrichtete das Bezirksamt
Neustadt die Gemeinde über festgestellte Mängel des örtlichen Feuerlöschwesens und
forderte binnen 14 Tagen diesbezügliche Vollzugsmeldung über deren Behebung. Die
eine Beanstandung betraf die im schlechten Zustand befindliche Feuerspritze samt Spritzen-
haus und die andere das Fehlen eines ordentlichen Gemeindezimmer.
" Die ständigen Ausflüchte der Gemeindeverwaltung , so wörtlich im Schreiben, "sind
unwahr, denn die Gemeinde hat Vermögen und zahlt in diesem Jahre nur wenig, oder gar
keine Umlage. Das Absitzkapital wird leicht aufzubringen sein, da bedeutende Holzerlöse in
Aussicht stehen".
Man sieht daraus, daß die damalige Aufsichtsbehörde voll über das Gemeindewesen im
Bilde war.
1877 legte man sich schließlich eine neue Feuerspritze zum Preis von 950 Reichsmark zu
und stellte auch eine Spritzenmannschaft auf. Die im Jahre darauf erfolgte Kontrolle durch
den Kreisfeuerwehrinspektor vom kgl. Bezirksamt ergab keine Beanstandung.
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts waren bereits alle Gebäude gegen Brand versichert.
Namentlich, mit der entsprechenden Versicherungsnummer, sind in einer Akte aus dem Jahr
1857, dem Brandassekuranzkataster, alle Gebäude der Gemeinde erfaßt.



(C) Freiwillige Feuerwehr Schönau an der Brend e.V.

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